Es ist soweit der/die/das Aussenstarts- und Landegeländen nach §25 ist genehmigt!
Die Jungs haben jetzt ihren eigenen Flugplatz auf Rollrasenqualität soweit das Auge reicht. Lediglich der Wind fuchst sie gerne auf dieser Fläche. So auch mich, die ich als Drohnenbeauftragte Starts und Landungen dokumentieren soll, die dann doch keiner will und sucht, da meine moves noch sehr schlecht sind … Vor allem, wenn ich spontan auf Richtungsänderungen der Piloten reagieren soll …